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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's White Films

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von White Films, vertreten durch Kitai Productions Matter, Luzern, im Bereich Filmproduktion. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von White Films erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot von White Films annimmt und dies durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post bestätigt wird.

§3 Leistungen

White Films verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der Filmproduktion sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die genaue Leistung sowie der Umfang werden im jeweiligen Vertrag zwischen White Films und dem Kunden festgelegt.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen von White Films richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Honorar. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich White Films das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und weitere Leistungen zurückzuhalten.

§6 Stornierung und Rücktritt

Möchte der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurücktreten, gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bei einer Stornierung bis 120 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Terminreservationsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars fällig.

  • Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor dem Termin sind 50 % des Honorars zu zahlen.

  • Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

 

Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Gründen wie Krankheit des Brautpaares oder einem Todesfall in der nahen Familie, der zu einer Absage der Hochzeit oder der Feierlichkeiten führt. Die Überprüfung und Anerkennung dieser Gründe obliegt White Films und kann einen Nachweis erfordern.

 

White Films behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) zu kündigen. In diesem Fall wird bereits gezahltes Honorar vollständig erstattet.

§5 Nutzungs- und Urheberrecht

  1. White Films bleibt der Urheber der von ihr erstellten Filmaufnahmen. Die Urheberrechte an den produzierten Filmen stehen ausschliesslich White Films zu.
     

  2. Nach vollständiger Bezahlung des Honorars überträgt White Films dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Filmen. Dieses Nutzungsrecht ist ausschliesslich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch vorgesehen. Jede Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung des Films, auch durch Schnitt oder andere Manipulationen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von White Films.
     

  3. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Filme durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von White Films zulässig. Dies gilt auch für bearbeitete oder veränderte Versionen der Filmaufnahmen.
     

  4. Die Nutzungsrechte an den Filmen gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
     

  5. White Films behält sich das Recht vor, die Filme als Referenzaufnahmen für Eigenwerbung zu nutzen (z.B. auf der Website, in sozialen Medien oder Blogs). Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, wird eine Gebühr von CHF 1'000.– für den Verzicht auf die Nutzung erhoben.
     

  6. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich den bearbeiteten Film in hoher Auflösung in einem gängigen digitalen Format. Die Übergabe von unbearbeitetem Rohmaterial ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Filmaufnahmen durch White Films erfolgt ohne Gewähr, grundsätzlich jedoch bis zu einem Jahr nach der erbrachten Dienstleistung.
     

  7. Abweichungen von diesen Nutzungs- und Urheberrechten, insbesondere für Personen des öffentlichen Lebens, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

§8 Lieferung des Films

Der fertige Hochzeitsfilm wird dem Kunden innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Hochzeit in digitaler Form (z.B. Download-Link oder USB-Stick) zur Verfügung gestellt. Änderungswünsche sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Films schriftlich mitzuteilen.

§7 Durchführung der Filmaufnahmen

White Films verpflichtet sich, die Filmaufnahmen gemäss dem vereinbarten Zeitplan und unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, White Films über sämtliche relevanten Details und Abläufe der Hochzeit rechtzeitig zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

§7.1 Drohneneinsatz

  1. Der Einsatz von Drohnen erfolgt nur, wenn dies rechtlich zulässig ist und die Wetterbedingungen sowie örtlichen Gegebenheiten es erlauben. White Films behält sich das Recht vor, den Drohneneinsatz jederzeit abzubrechen oder anzupassen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder gesetzliche Bestimmungen dies erfordern.
     

  2. White Films sorgt für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften für Drohnenflüge, einschliesslich der Einholung notwendiger Genehmigungen und der Einhaltung von Flugverbotszonen.
     

  3. Der Kunde ist verpflichtet, White Films im Vorfeld über alle relevanten Details bezüglich des Drehorts zu informieren, die den Einsatz von Drohnen betreffen könnten (z.B. nahegelegene Flughäfen, privates Gelände, Naturschutzgebiete). Für den Fall, dass der Drohneneinsatz aufgrund unvorhergesehener Einschränkungen nicht möglich ist, kann keine Haftung oder Rückerstattung des Honorars für diese Leistung geltend gemacht werden.
     

  4. White Films übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Drohneneinsatz entstehen, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

§10 Datenschutz

White Films verpflichtet sich, alle vom Kunden bereitgestellten persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern).

§9 Haftung / Gefahrübergang

  1. Für Schäden jeglicher Art, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen, haftet White Films für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die White Films oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht haben.
     

  2. Für Schäden oder den Verlust digitaler Filmdaten, trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen, haftet White Films nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
     

  3. White Films übernimmt keine Haftung für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen.
     

  4. Liefertermine für die Fertigstellung und Übergabe des Films (normalerweise innerhalb von 8 Wochen nach dem Hochzeitstag) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von White Films bestätigt wurden. Eine Haftung für Fristüberschreitungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
     

  5. Die Organisation und Durchführung der Dreharbeiten erfolgen mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, die White Films nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfälle, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Videograf zum vereinbarten Termin erscheinen oder verspätet eintreffen, übernimmt White Films keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen.
     

  6. Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich bei White Films eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Film als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen.

§11 Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich (per E-Mail oder Post) an White Films erfolgen. Bereits erbrachte Dienstleistungen oder angefallene Kosten werden im Fall eines Widerrufs in Rechnung gestellt.

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern, Schweiz.

§13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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